Start der Qualitätsoffensive

Als Auftraggeber für Gebäudedienste erwarten Sie von Ihrem Dienstleister Seriosität und hohe Qualität. Doch seit der Änderung der Handwerksordnung im Jahre 2004 lässt sich die meisterliche Qualifikation nicht mehr so einfach erkennen. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist gesetzlich zulassungsfrei und jeder Betrieb kann sich in die Handwerksrolle eintragen lassen - ganz ohne Kompetenznachweis.

Die Verbände des Gebäudereiniger-Handwerks stellen Ihnen mit dem Qualitätsverbund Gebäudedienste jetzt einen Markenverbund an die Seite, der Ihnen besondere Sicherheit bei der Auswahl Ihres Dienstleisters gibt!

Über das Markenzeichen des Qualitätsverbundes können sich die Partner und Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks zuverlässig über die Leistungsfähigkeit eines im Bereich der Gebäudedienste tätigen Unternehmens orientieren. 

Als Mitgliedsbetrieb des Qualitätsverbundes haben wir unsere Qualifikation prüfen lassen und uns zur kontinuierlichen Weiterbildung verpflichtet. 

Als zertifiziertes Mitglied des Qualitätsverbundes Gebäudedienste handeln wir umweltbewusst und nachhaltig.


Die Weichen für unsere Zukunft sind gestellt

Die gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung gehört zu den Grund- und Kernprinzipien unseres unternehmerischen Handelns. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen sind die Folgen in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht zu bedenken und in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen. Wir handeln nach einem integrierten Unternehmenskonzept, das alle sozialen, ökologischen und ökonomischen Beiträge eines Unternehmens zur freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung nachhaltig und über gesetzliche Normen hinausgehend beinhaltet.

Mit unserer aktiven Mitgliedschaft im UN Global Compact Programm integrieren wir, als erstes deutsches Gebäudereinigungs- unternehmen, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung in unser Geschäft. Die allgemeingültigen ethischen Werte und Prinzipien sind zu berücksichtigen, insbesondere gilt dies für die Menschenwürde.

Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Bissels & Biendl GmbH benennt die wesentlichen Prinzipien und Grundwerte, denen wir uns im täglichen Umgang mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, der Gesellschaft und der Umwelt im Rahmen unseres unternehmerischen Handelns verpflichtet fühlen.




Leistungen Gebäudereinigung

Das Gebäudereiniger-Handwerk ist ein modernes und innovatives Dienstleistungshandwerk.

Nach seiner Anerkennung als Vollhandwerk im Jahr 1934 hat sich das Gebäudereiniger-Handwerk zu einem leistungsstarken Wirtschaftsbereich entwickelt. Seit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 ist das Gebäudereiniger-Handwerk nunmehr ein Gewerk nach der Anlage B1 der Handwerksordnung. Damit ist gleichzeitig der Meisterzwang im Gebäudereiniger-Handwerk entfallen. Direkte Folge war eine Zunahme der Anzahl der Betriebe von 6.874 auf zuletzt 35.636 am Stichtag 30.06.2010. Als Meisterbetrieb sehen wir unsere Aufgabe auch darin, dieser Entwicklung entgegen zu wirken und den Ruf des Gebäudereiniger-Handwerks durch fachgerechte Leistungen zu stärken.

Das Spektrum der im Gebäudereiniger-Handwerk angebotenen Dienstleistungen umfasst neben der klassischen Gebäudereinigung sämtliche Service- und Dienstleistungen in und an Gebäuden. Neben den klassischen Reinigungsaufgaben wie Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Teppichreinigung oder Fassadenreinigung, bieten wir Ihnen auch spezielle Leistungen wie z.B. die Lieferung von Toiletten- und Handtuchpapier oder die Vermietung von Schmutzfangmatten an. Auch die Baureinigung während und nach Bauarbeiten, sowie Grundreinigungen aller Art zählen zu unserem Leistungsumfang.

Auf unseren Seiten Aktuelles finden Sie aktuelle Angebote, Berichte über besondere Reinigungsaufgaben oder auch Neuigkeiten und Informationen zu Rechts- und Tariffragen (z.B. Arbeitnehmer-Entsendegesetz).

Wir arbeiten in ganz NRW, mit Schwerpunkt Bergisches Land und Ruhrgebiet, für Sie. Durch unsere beiden Standorte in Velbert und Wuppertal sind wir in der Lage schnell auf Ihre Wünsche reagieren zu können. Für unsere Duisburger Kunden stehen wir selbstverständlich auch nach Schließung unseres Standortes in gewohnter Weise zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.



Mini-Jobs

400-Euro-Job, Mini-Job, geringfügige Beschäftigung. Das Kind hat viele Namen und mindestens so viele Meinungen gibt es dazu.
Gerade im Gebäudereiniger-Handwerk werden traditionell viele Mini-Jobber beschäftigt. Das liegt vor allem daran, dass in vielen Objekten die Arbeitszeit auf nur wenige Stunden begrenzt ist. Dennoch ist die Entwicklung, entgegen des allgemeinen Trends, im Gebäudereiniger-Handwerk  rückläufig (s.a. hier). Des Weiteren  fordert der Bundesinnungsverband, und damit die ihm angeschlossenen Betriebe, bereits seit Jahren die  Minijobs völlig abzuschaffen.

Hier mal ein paar Fakten, um einige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen:

  • Die Arbeitgeber fördern die Zunahme der Mini-Jobs!

    Durch den falschen Anreiz, "brutto für netto" zu arbeiten, wollen viele Beschäftigte gar nicht in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wechseln.

  • Mini-Jobber haben keine Ansprüche!

    Für Mini-Jobber gelten die gleichen Ansprüche wie für Vollzeitbeschäftigte. So erhalten auch sie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, den vollen Jahresurlaub, bezahlte Feiertage und natürlich auch den vereinbarten Tariflohn.

  • Mini-Jobber sind "billige Arbeitskräfte!

    Die Kosten für einen Mini-Jobber liegen über denen einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitskraft. So muss der Arbeitgeber 28% für Krankenkassen und Rentenversicherung abführen (SV-Beschäftigte nur 19,725% Arbeitgeberanteil). Von diesen Abgaben hat der Mitarbeiter allerdings keinerlei Ansprüche an die Krankenkasse und erwirbt nur "Zuschläge an Entgeltpunkten" bei der Rentenversicherung. Zusätzlich fallen noch 2% pauschale Lohnsteuer an.

  • Mini-Jobber werden eingestellt weil es einfacher ist!

    Mini-Jobs sind extrem unflexibel und erhöhen den Verwaltungsaufwand, da auf die penible Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten und Verdienstgrenzen geachtet werden muss.




Letztes Update

27.03.2012: Aufnahme in den UN Global Compact

13.02.2012: Mitgliedschaft im Qualitätsverbund Gebäudedienste

15.09.2011: Arbeitgeber erklären Annahme des Gebäudereiniger-Tarifvertrags

04.07.2011: Reinigungstipps Teil 1 - Fensterreinigung (Link zu Facebook)

27.04.2011: Anteil der Mini-Jobs weiter reduziert

11.02.2011: Innung Wuppertal: Neuer Vorstand gewählt

11.01.2011: Mehr Lohn in der Gebäudereinigung

21.12.2010: Die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung des Zolls in der Gebäudereinigung liegen vor.

11.10.2010: Betriebsstatistik des ZDH liegt vor

30.06.2010: Verstoß gegen Mindestlohn erstmals als Straftat gewertet

24.06.2010: Demnächst alle Neuigkeiten auch auf Facebook

17.02.2010: In 10 Tagen startet das Race for Balthasar

14.01.2010: Imagekampagne des deutschen Handwerks startet 

Dezember 2009: Weihnachtsgrüße

29.10.2009: Tarifeinigung beendet die Streiksituation

22.10.2009: Statement zur aktuellen Tarifsituation

11.08.2009: Tarifverhandlungen gescheitert, Streik droht

20.02.2009: Statement des Bundesinnungsverbandes zum Aussetzen der Tarifverhandlungen am 20. Februar 2009

12.12.2008: Verbesserte Absetzbarkeit bei haushaltsnahen Dienstleistungen.

26.11.2008: Landesverbandstag des LIV-NRW.

18.09.2008: Fotowettbewerb "Rein ins Bild"

16.09.2008: Neue Bilder. Reinigung eines Treppenhauses (~16m) mit AquaQlean

11.08.2008: Auf unserer Seite Fassadenreinigung befindet sich nun auch ein neuer Link zu mehr Bildern.

05.06.2008: Neuer Bilderlink zur Glasreinigung.

15.05.2008: Sonderausstellung "Die Putzfrau. Vom Dienstmädchen zur Raumpflegerin"

07.05.2008: Der Mariendom wird 40.




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